- in flagranti
- auf frischer Tat
* * *
in fla|grạn|ti auch: in flag|rạn|ti 〈Adv.〉 auf frischer Tat ● jmdn. \in flagranti ertappen [lat., „im brennenden (Zustand)“]* * *
in fla|g|rạn|ti [lat. in (crimine) flagranti, eigtl. = solange das Verbrechen noch brennt (= warm ist), zu: crimen ↑ (kriminal) u. flagrans, ↑ flagrant] (bildungsspr.):auf frischer Tat:er hat seine Frau mit ihrem Liebhaber in f. ertappt.* * *
In flagrantiDer bildungssprachliche Ausdruck mit der Bedeutung »auf frischer Tat« stammt aus dem Codex Justinianus, einem Teil des Corpus Juris Civilis. Der oströmische Kaiser Justinian (527-565) ließ diese Sammlung von Gesetzestexten durch seinen Justizminister Tribonianus vornehmen. Im Codex Justinianus XIII, 9, 1 heißt es: In ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi (»Sie sind direkt beim Raub und noch auf frischer [wörtlich: »brennender«] Tat ertappt worden.«).* * *
in fla|grạn|ti [lat. in (crimine) flagranti, eigtl. = solange das Verbrechen noch brennt (= warm ist), zu: crimen (↑kriminal) u. flagrans, ↑flagrant] (bildungsspr.): auf frischer Tat: er hat seine Frau mit ihrem Liebhaber in f. ertappt; Der Mann konnte in seiner Wohnung in Montano Lucino in f. überrascht werden: Er war gerade damit beschäftigt, das Heroin in handelsübliche Dosen aufzuteilen (NZZ 2. 2. 83, 5).
Universal-Lexikon. 2012.